Pressemitteilung 14.04.2020
Umweltschutzverbände und Vereine strengen Normenkontrollklage gegen Windräder im Rheingau an - Der Rheingau muss sich gemeinsam wehren!
Trotz über 25.000 Einwänden von Bürgern, Bürgerinitiativen und Kommunen haben Landesregierung
und Regionalversammlung fast alle angedachten Flächen im Teilplan Erneuerbare Energie als
Vorrangflächen für Windräder ausgewiesen. Dabei haben Natur- und Umweltverbände gravierende
Verstöße gegen den Natur- und Artenschutz, den Landschafts-, Denkmal- und Trinkwasserschutz
festgestellt.
Dagegen planen nun Umweltschutzverbände, zusammen mit dem Verein Pro Kulturlandschaft Rheingau
und der Bürgerinitiative Naturpark statt Windpark zu klagen. Sie beabsichtigen, mit einer
Normenkontrollklage gegen das Land Hessen vorzugehen.
Geltend gemacht werden gravierende Fehler in der Abwägung und Argumentation des
Regierungspräsidiums. Der Leitfaden des Bundesamts für Naturschutz steht diametral solchen Plänen in
unserer Landschaft mit einmaliger Denkmaldichte entgegen. Er verweist zu Recht auf einschlägige
Urteile hoher Gerichte.
In letzter Zeit haben Gerichte besonderen Wert auf das Tötungsverbot von Rotmilan und Schwarzstorch
gelegt (geschützt durch europäisches Recht), die nach den vorgelegten Raumnutzungsanalysen konkret
gefährdet sind.
Zu wenig berücksichtigt im Abwägungsprozess wurde auch die Gefährdung des Grundwassers durch
austretende wassergefährdende Stoffe oder durch Baumaßnahmen zur Gründung der Anlagen in dem
besonders klüftigen und durchlässigen Untergrund des Rheingaugebirges. Das wasserrechtliche
Vorsorgeprinzip steht gegen die Errichtung an diesen sensiblen Standorten.
Angestrebt wird die Unwirksamkeit des Teilplans nicht generell, sondern für den Rheingau und das
Rheingaugebirge von Lorch bis Schlangenbad wegen der außerordentlichen Gefährdung seiner
Einmaligkeit. Die industrielle Überformung der weltweit einmaligen Landschaft im Rheingau steht in
keinem Verhältnis zum energetischen Ertrag. Auch andere Bundesländer haben besonders ausgestattete
Landschaften von Windrädern freigehalten (z. B. Moseltal und Pfälzer Wald /Hambacher Schloss).
Die betroffenen Gemeinden und Bürger sind aufgefordert, sich diesem Rechtsmittel anzuschließen, damit
nicht zuletzt unsere einzigartig schöne Heimat durch Windkraftanlagen unwiederbringlich ihren
historischen Charakter und ihre Identität verliert. Vorbild ist die Stadt Oestrich-Winkel, die schon im
vergangenen Jahr eine Klage beschlossen hat, wenn gegen den durch einen Bürgerentscheid
dokumentierten Willen der Bevölkerung Windräder im Stadtgebiet durchgesetzt werden sollen. Es wäre
ein deutliches Signal für die Regierung, wenn sich alle übrigen Rheingauer Kommunen dieser Klage
anschließen würden.
Weitere Informationen können hier angefordert werden: info@pro-kulturlandschaft-rheingau.de
Pro Kulturlandschaft Rheingau e.V.
Gemeinnütziger Verein (Steuer-Nr.: 03725050354)
Der Verein setzt sich für den Erhalt der Kulturlandschaft Rheingau ein.
Über 1.700 Mitglieder und Förderer
c/o Gerhard Gänsler, Tannenweg 4, 65375 Oestrich-Winkel
E-Mail: info@bi-pro-kulturlandschaft-rheingau.de
Web: www.bi-pro-kulturlandschaft-rheingau.de
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