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Pressemitteilung vom 20.03.2022

Aktualisiert: 19. Aug. 2022

Obere Naturschutzbehörde widerspricht sich selbst


Die Gemeinde Kiedrich denkt darüber nach, im Zeichen der Energiesituation auf dem Hahnwald auf ca. 20 Hektar einen Solarpark anzulegen. Es handelt sich um eine landwirtschaftlich extensiv genutzte Grünland-Fläche, auf drei Seiten von Wald umgeben, von Ferne kaum einsehbar.

Die Obere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt teilt nun grundsätzliche Bedenken mit, beruft sich auf den dort vorhandenen Wiesentyp Glatthafer mit darin lebenden Insekten. Hauptsächlich aber führt man die dadurch gefährdete Landschaft mit Rheinsteig an.

Dieselbe Behörde hat alle von uns vorgebrachten Bedenken gegen Windräder auf Hunderten von Hektar wegen der gefährdeten Landschaft (Schutzgut des Naturschutzrechts) zurückgewiesen.

Während dort durch Horizontverstellung von 240 m hohen Windkraftanlagen auf dem Taunuskamm vor einer kostbaren Kulturlandschaft gegen Naturschutzrecht verstoßen wird, entdeckt dieselbe Behörde durch etwa 2 m hohe Solarpanels auf wenigen Hektar eine Gefahr für die umliegende Landschaft!? Die Fläche ist kaum einsehbar und der köstliche Glatthafer wächst auch unter den

Solarpanels und auch überall sonst im Land. Und Solarpanels beeinträchtigen die Landschaft viel weniger als Rotoren auf Bergeshöhen.

Entweder wissen hier Mitarbeiter nicht, was sie tun oder sie missbrauchen ihre fachliche Zuständigkeit für politisch angepasste Stellungnahmen. Starke Zweifel wegen zweierlei Maß sind angebracht!

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