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Sitzung des Hallgartener Ortsbeirates vom 28.10.2026

vor 8 Stunden
2 Min. Lesezeit


In seiner jüngsten Sitzung lehnte der Hallgartener Ortsbeirat mit den Stimmen von CDU (2) und FDP (1) gegen die beiden SPD-Vertreterinnen (2) die Einleitung des Interessenbekundungsverfahrens ab.


Die Argumentation des Bürgermeisters Carsten Sinß (SPD) und den Mandatsträgern der SPD wirft bei uns einige Fragen auf:


Flächenbedarf und Waldwege

Der Bürgermeister bezifferte den Flächenbedarf pro Windrad auf ¼ bis ½ Hektar.

Dabei müssen neben dem Fundament auch Kranstellflächen, Lagerplätze und weitere Bauflächen berücksichtigt werden. Insgesamt ist daher mit einem erheblichen Flächenbedarf zu rechnen.

Auch die Einschätzung, dass kaum Verbreiterungen der Waldwege nötig seien, ist kritisch zu hinterfragen. Für den Transport von Rotorblättern mit einer Länge von rund 65 Metern sind insbesondere in Kurven größere Anpassungen erforderlich. Zudem müssen die Wege Schwerlasten von bis zu 100 Tonnen tragen können, was umfangreiche Verstärkungen notwendig machen kann. Der Wiesbadener Kurier berichtet aktuell, dass für Windkrafttransporte sogar die Mittelleitplanke der B 42 bei Walluf entfernt werden soll. Welche Eingriffe wären dann in unserem Wald erforderlich?

Was bringt das Interessenbekundungsverfahren?

Die SPD-Vertreterinnen betonten, dass es sich zunächst nur um eine unverbindliche Abfrage handele.


Doch welchen konkreten Erkenntnisgewinn können wir daraus erwarten?

  • Pachtzahlungen: Verlässliche Beträge dürften erst bei konkreteren Planungen möglich sein. Die Planungs- und Bauzeit kann rund fünf Jahre betragen; in dieser Zeit können sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erheblich verändern. Auch in Eltville liegen trotz etwa dreijähriger Planungen bislang offenbar keine konkreten Pachtzahlen vor. Ein aktueller FAZ-Bericht über ein genehmigtes Windkraftprojekt in der Wetterau, aus dem der Entwickler aus wirtschaftlichen Gründen ausgestiegen ist, verdeutlicht die Risiken.

  • Anzahl der Windräder: Ob fünf oder zehn Anlagen geplant werden, ändert nichts an der grundsätzlichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Bereits die erste Anlage würde die charakteristische Silhouette des Rheingaus verändern.

  • Name des Investors: Selbst wenn sich bekannte Unternehmen wie Süwag oder ABO Wind bewerben, müssen diese nicht später selbst Vertragspartner werden. Häufig werden eigens gegründete Projektgesellschaften eingesetzt, deren finanzielle Leistungsfähigkeit im Insolvenzfall ein Risiko darstellen kann.


Sicherheitsleistung für den Rückbau

Nach § 35 Abs. 5 BauGB ist der Rückbau nach dauerhafter Aufgabe der Nutzung grundsätzlich sicherzustellen. Bei einer Insolvenz des Betreibers stellt sich die Frage, ob die vorhandenen Sicherheiten ausreichen, um die Kosten abzudecken. Die derzeit genannten Bürgschaftsbeträge von 100.000 bis 200.000 Euro erscheinen angesichts möglicher Kostensteigerungen über eine Betriebsdauer von rund 25 Jahren fraglich.


 
 
 

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